AGB

  1. Unsere Kostenrechnung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
  2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu fordern.
  3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung/ Überführung/ der Grabanlagen- oder Floristikauftrag infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von uns zu vertreten ist), jedoch unter Abzug durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs.
  4. Die Regelung in Ziff. 2 und Ziff. 3 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
  5. Soweit im schriftlichen Vertrag für einzelne Leistungen Preise vereinbart sind, sind diese für beide Parteien verbindlich. Bei preislich nicht fest vereinbarten Lieferungs- und Leistungszeiten werden dem Auftraggeber angemessene Preise berechnet. Alle Lieferungen und Leistungen unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausgenommen sind Hoheitsgebühren.
  6. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  7. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
  8. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
  9. Rügen wegen ofensichtlicher Mängel können wir nun dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber sie uns binnen zwei Wochen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne oder der Grabanlagen Aufstellung anzeigt. Floristikaufträge innerhalb von drei Tagen.
  10. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
  11. Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch sämtliche sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
  12. Entstehen bei der Bestattungsdurchführung, Grabaufstellung oder den Floristikaufträgen aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.
  13. Beauftragung von Leistungen von Fremdanbietern erfolgt im Namen und Rechnung des Auftraggebers. Durch unsere Beauftragung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Fremdanbieter zustande. Reklamationen jeglicher Art sind an den Fremdanbieter zu richten.
  14. Die Durchführung von Sozialamtsbestattungen kann ggf. in Höhe der Bestattungskostenrichtlinie des jeweiligen Sozialamtes durchgeführt werden, wenn dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Ansonsten werden nach Rechnungslegung die normalen Preise berechnet.
  15. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Bestattungsinstitut schriftlich bestätigt worden sind. Anweisungen Dritter (z.B. von Familienangehörigen des Auftraggebers) sind für das Bestattungsinstitut nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Eine Aufforderung zu dieser Bestätigung durch das Bestattungsinstitut ist nicht erforderlich.
  16. Sollte ein Teil dieses Vertrages nicht wirksam sein, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen bestehen und wird durch eine entsprechende wirksame Vereinbarung, die der nicht wirksamen am nächsten kommt, ersetzt.
  17. Gerichtsstand ist Schwerin.
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